Ist die Hinterziehung von Vermoegenssteuer strafbar? / Nejlevnější knihy
Ist die Hinterziehung von Vermoegenssteuer strafbar?

Kód: 02459371

Ist die Hinterziehung von Vermoegenssteuer strafbar?

Autor Michael Loewy

Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Berufsakademie Berlin (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Am 22. Juni 1995 erklärte das Bundesve ... celý popis

2102


Skladem u dodavatele
Odesíláme za 14-18 dnů
Přidat mezi přání

Mohlo by se vám také líbit

Darujte tuto knihu ještě dnes
  1. Objednejte knihu a zvolte Zaslat jako dárek.
  2. Obratem obdržíte darovací poukaz na knihu, který můžete ihned předat obdarovanému.
  3. Knihu zašleme na adresu obdarovaného, o nic se nestaráte.

Více informací

Více informací o knize Ist die Hinterziehung von Vermoegenssteuer strafbar?

Nákupem získáte 210 bodů

Anotace knihy

Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Berufsakademie Berlin (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:§Am 22. Juni 1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht den §10 VStG als mit dem Grundgesetz für unvereinbar. Gleichzeitig verpflichtete es den Gesetzgeber, bis spätestens zum 31.12.1996 eine verfassungskonforme Neuregelung des Vermögensteuergesetzes vorzunehmen, da das bisherige Vermögensteuergesetz nur längstens bis zu diesem Zeitpunkt Anwendung finden kann. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht löste im Schrifttum eine kontroverse Diskussion darüber aus, ob und wie lange der Fiskus Vermögensteuer erheben darf. Die Unsicherheit im Schrifttum und in der Finanzverwaltung in Bezug auf die Anwendbarkeit der Vermögensteuer begründet sich vor allem in der Ungeklärtheit der Rechtsfolge einer vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Unvereinbarkeitserklärung. So ist die Rechtsfolge einer solchen Erklärung - im Gegensatz zu der einer Nichtigkeitserklärung - nicht im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Sie erweist sich vielmehr als ein Produkt richterlicher Rechtsfortbildung und ist daher oft in Bezug auf ihre Rechtsfolge auslegungsbedürftig.§Nachdem viele gewichtige Stimmen in der Literatur den steuerlichen Beratern geraten haben, die betreffenden Fälle ihrer Mandanten "offen zu halten" und gegen etwaige Vermögensteuerbescheide, die nachdem 31.12.1996 ergangen sind, Rechtsmittel einzulegen, mußten sich auch die Gerichte mit dieser Frage beschäftigen. Die Frage nach der Dauer der vorläufigen Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes scheint nun nach zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes abschließend geklärt zu sein. So ist die Veranlagung zur Vermögensteuer für Veranlagungszeiträume bis 1996 auch noch nach dem 31. 12. 1996 möglich.§Im Schrifttum weitgehend ungeklärt scheint hingegen die Frage, welche Konsequenzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vermögensteuer für das Steuerstrafrecht auslöst. Hierbei stellt sich vor allem das Problem, ob ein Steuerpflichtiger, der Vermögensteuer hinterzogen hat, überhaupt wegen Vermögensteuerhinterziehung bestraft werden kann, da das Bundes-verfassungsgericht die Vermögensteuer mit dem "Makel der Unvereinbarkeit mit der Verfassung" behaftet hat. Nimmt man nur einmal hypothetisch die Strafbarkeit einer solchen Handlung an, so bedeutet dies, daß ein Steuerpflichtiger der Vermögensteuer hinterzieht, wegen Hinterziehung einer verfassungswidrigen Steuer bestraft werden würde; daß dies nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann, liegt auf der Hand. Daher wird die folgende Arbeit auf Basis der Rechtsprechung und der Literatur versuchen, die These zu erhärten, daß die Hinterziehung von verfassungswidrigen Steuern, hier also der Vermögensteuer, nicht strafbar sein kann.§Gang der Untersuchung:§So wird der Verfasser als erstes versuchen, auf die Rechtsfolgen einer vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene Unvereinbarkeitserklärung im allgemeinen einzugehen und die dadurch gewonnen Ergebnisse auf den Fall der Vermögensteuer zu übertragen. Er geht dann auf die vom Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof eigentlich schon geklärte Frage ein, inwieweit Vermögensteuer auch nach dem 31.12.1996 erhoben werden darf. Er wird kurz den Standpunkt des Schrifttums, der Finanzverwaltung und Rechtsprechung erläutern und dann zu einer Kommentierung des zu dieser Frage einschlägigen Urteils des Bundesfinanzhofs (dem sich auch das Bundesverfassungsgericht angeschlossen hat) vor dem Hintergrund des Steuerstrafrechts kommen. Anschließend versucht der Verfasser zu zeigen, daß eine Bestrafung wegen Hinterziehung von Vermögensteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995 ausgeschlossen ist. Hier ist vor allem auf das Strafbestimmtheitsgebot des Art. 103 II...

Parametry knihy

Zařazení knihy Knihy v němčině Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft Wirtschaft Management

2102

Oblíbené z jiného soudku



Osobní odběr Praha, Brno a 12903 dalších

Copyright ©2008-24 nejlevnejsi-knihy.cz Všechna práva vyhrazenaSoukromíCookies


Můj účet: Přihlásit se
Všechny knihy světa na jednom místě. Navíc za skvělé ceny.

Nákupní košík ( prázdný )

Vyzvednutí v Zásilkovně
zdarma nad 1 499 Kč.

Nacházíte se: