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Kein anderer Autor (einmal abgesehen von Helmut Schelsky und im Anschluß an ihn Niklas Luhmann) hat die Entwicklung der Soziologie in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts so tiefgreifend bestimmt und nachhaltig geprägt wie René König (1906-1992). Zu Lebzeiten als der "Papst der soziologischen Fliegenbeinzähler" apostrophiert und verkannt, kann er mit Fug und Recht als Begründer einer empirisch und theoretisch fundierten Soziologie bezeichnet werden. Dennoch ist das theoretische Werk Königs sowohl den Soziologen als auch den "Rechtssoziologen vom Fach" bis heute weitgehend unbekannt geblieben. Mit Hilfe der von König eingeführten Differenzierung von Rechtsnorm, Rechtswirklichkeit und sozialer Wirklichkeit des Rechts gelingt es, zwischen dem normativ orientierten Handeln und den kulturellen Symbolsystemen zu unterscheiden. Der Verfasser zeigt, wie auf der Basis dieser Unterscheidung die modische Engführung des Rechtsdenkens durch bloße Sprachanalyse und Sprachphilosophie überwunden werden kann, mit dem Ziel, die Eigenständigkeit sozialkultureller Normensysteme und die Autonomie des Rechts gegenüber diesen auszuweisen. Als sozial konstituiertes, menschliches "Artefakt" erlangt das Recht im Laufe seiner Entwicklung und Evolution im "allgemeinen Auffächerungsprozeß der Kultur" eine stetig wachsende "Autonomie". In der zeitgenössischen Terminologie der Systemtheorie gesprochen, geht es um die "Ausdifferenzierung des Rechtssystems" in den modernen Gesellschaften. René König gehört zu den Vertretern des deutschen Rechtsrealismus, wie Rudolf von Ihering, Max Weber und Theodor Geiger, die das Recht als "eingebettet" in das Verhalten, mit einer "ganz besonderen Bedeutung für das Ganze der Gesellschaft", d. h. als normative Struktur der Gesellschaft betrachten - verbunden mit einer begründeten Skepsis gegenüber den Regelungs- und Steuerungsmöglichkeiten durch den Staat. Das Recht als normative Kultur wird zur "zweiten Natur" des Menschen. Sie macht es ihm unmöglich, sein Hand
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