Kód: 13938647
Arbeitslosigkeit während der Haftzeit trifft Strafgefangene besonders hart: weniger Abwechslung im Vollzugsalltag, weniger Anerkennung durch Leistung, Entwöhnung von der Arbeit. Dies sah 1975 auch der Bundestag so und beabsichtigt ... celý popis
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Arbeitslosigkeit während der Haftzeit trifft Strafgefangene besonders hart: weniger Abwechslung im Vollzugsalltag, weniger Anerkennung durch Leistung, Entwöhnung von der Arbeit. Dies sah 1975 auch der Bundestag so und beabsichtigte mit § 37 Absatz 4 Strafvollzugsgesetz, dem Strafgefangenen «einen Anspruch auf angemessene Beschäftigung» und damit ein Recht auf Arbeit zu geben. Gleichwohl ist es umstritten, ob es diesen Anspruch gibt. Im Wege der Auslegung des § 37 StVollzG und in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum subjektiven öffentlichen Recht legt der Autor dar, warum seines Erachtens das Ziel des historischen Gesetzgebers aufging: Strafgefangene haben ein Recht auf Arbeit.
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