arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Privatisierung fur die Arbeitnehmer der oeffentlichen Hand / Nejlevnější knihy
arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Privatisierung fur die Arbeitnehmer der oeffentlichen Hand

Kód: 02415368

arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Privatisierung fur die Arbeitnehmer der oeffentlichen Hand

Autor Inga Augenreich

Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: I ... celý popis

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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:§Den Gegenstand dieser Dissertation bilden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer Privatisierung für die bei der öffentlichen Hand beschäftigten Arbeitnehmer ergeben. §Bei der Behandlung dieses Themas stehen nicht Privatisierungen im Blickpunkt, die in ausdifferenzierten Spezialgesetzen geregelt sind. Dazu zählen vor allem die Bahnreform mit den Regelungen des ENeuOG (Eisenbahnneuordnungsgesetz) und DBGrG (Deutsche Bahn Gründungsgesetz) und die Postreform mit den Regelungen des PTNeuOG (Postneuordnungsgesetz) und PostUmwG (Postumwandlungsgesetz). Die Betrachtung erstreckt sich vielmehr auf die zahlreichen Privatisierungsvorgänge, bei denen solche Spezialvorschriften fehlen. Dies betrifft in besonderem Maß die kommunale Ebene, auf der immer wieder öffentliche Einrichtungen privatisiert werden, wie beispielsweise Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen für Wasser und Energie, Nahverkehrsbetriebe und Entsorgungseinrichtungen. Der Trend zu solchen Privatisierungen nimmt spürbar zu. Damit stellt sich immer wieder die Frage, wie mit den Arbeitnehmern zu verfahren ist, bzw. mit welchen rechtlichen Auswirkungen die Arbeitnehmer zu rechnen haben, die nach der Privatisierung nicht mehr im Bereich der öffentlichen Hand beschäftigt werden können oder sollen.§Der Ausgangspunkt der Untersuchung sind die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die für ein Privatisierungsvorhaben eröffnet sind. Hierbei werden die für die Untersuchung relevanten Privatisierungen herausgearbeitet. Unter Berücksichtigung dieser unterschiedlich ausgestalteten Privatisierungsvorgänge wird ermittelt, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen eine Privatisierung durch die öffentliche Hand für die einzelnen Arbeitnehmer hat.§Eine Kernfrage diesbezüglich ist, ob und inwieweit die Vorschrift des §613 a BGB zur Anwendung kommen kann. Geklärt wird die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Vorschrift bei Maßnahmen der öffentlichen Hand. Zudem wird für jede relevante Privatisierungsform ermittelt, ob, bzw. unter welchen Voraussetzungen, §613 a BGB seine Wirkung entfalten kann. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, ob der Anwendungsbereich der Vorschrift auf eine wirtschaftliche Betätigung beschränkt ist oder auch eine Aufgabenwahrnehmung erfasst, bei der wirtschaftliche Aspekte fehlen.§Daran anknüpfend stellt sich die Frage nach den konkreten Rechtsfolgen einer Privatisierung. Hierbei steht zunächst das Schicksal der Dienstvereinbarungen im Blickpunkt, die vor der Privatisierung in den öffentlich-rechtlich organisierten Bereichen beschlossen wurden. Diese könnten zum einen über §613 a I S.2 BGB individualrechtlich fortgelten. Sie könnten aber auch als Kollektivregelungen Bestand haben.§Ebenso wird für die betriebliche Ebene ermittelt, welche Konsequenzen eine Privatisierung für die Interessenvertretung in Form des Personalrats hat, der in den öffentlich-rechtlich organisierten Bereichen insbesondere für den Beschluss der Dienstvereinbarungen zuständig gewesen ist. Das als Personalrat gewählte Gremium könnte als Betriebsrat fortbestehen und die Belegschaft auch nach der Privatisierung vertreten. Es könnte aber auch eine Neuwahl eines Betriebsrats in dem privatrechtlichen Betrieb erforderlich sein. Dies könnte wiederum ein Übergangsmandat für den Personalrat erforderlich machen, damit für die von der Privatisierung betroffenen Arbeitnehmer keine Vertretungslücken entstehen.§Für die überbetriebliche Ebene wird geklärt, welche Wirkung eine Privatisierung auf die Tarifverträge hat, die vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Privatisierungsvorgangs abgeschlossen worden sind und in weiten...

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