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Für kaum ein Rechtsgebiet sind Richterrecht und richterliche Rechtsfortbildung von solcher Bedeutung wie für das gesetzlich bisher nicht geregelte Arbeitskampfrecht. Die Arbeitskampfrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist sei ... celý popis
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Für kaum ein Rechtsgebiet sind Richterrecht und richterliche Rechtsfortbildung von solcher Bedeutung wie für das gesetzlich bisher nicht geregelte Arbeitskampfrecht. Die Arbeitskampfrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist seit 1988 von einem grundlegenden, dogmatisch wie auch praktisch folgenreichen Wandel in der Gesamtkonzeption gekennzeichnet. Besonders prägnantes Beispiel hierfür ist die vollständige Gleichsetzung des Warnstreiks mit dem Erzwingungsstreik. Die Untersuchung zeigt, daß diese Gleichsetzung aufgrund der mit dem Warnstreik verbundenen Rationalitätserhöhung nicht sachgerecht ist. Darüber hinaus zeigt der Verfasser anhand einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse, daß die vom Bundesarbeitsgericht nunmehr vertretene arbeitskampfrechtliche Gesamtkonzeption zu einer unausgewogenen Verteilung der mit dem Arbeitskampf verbundenen Risiken führt. Die Arbeit ist vor allem für die mit Fragen des Arbeitskampfrechts Befaßten, aber auch für alle an richterlicher Rechtsfortbildung Interessierten bestimmt. Sie gibt der Diskussion um die arbeitskampfrechtliche Privilegierung des Warnstreiks einen grundlegend neuen Anstoß. Der Autor ist Richter am Landgericht Frankfurt am Main.
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