Kód: 01628190
Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer steht zur Zeit der Abfassung§dieser Arbeit aufgrund seiner systemoppositionellen Vergangenheit in den§70er Jahren unter massivem innenpolitischen Druck: Nahezu täglich kommen neu ... celý popis
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Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer steht zur Zeit der Abfassung§dieser Arbeit aufgrund seiner systemoppositionellen Vergangenheit in den§70er Jahren unter massivem innenpolitischen Druck: Nahezu täglich kommen neue§Vermutungen über Fischers Beteiligung an gewaltsamen Aktionen auf, die Rede§ist von einem Untersuchungsausschuß, und sogar ein Ermittlungsverfahren wegen§Falschaussage ist eingeleitet worden. Dies ist Thema in überregionalen Print- und§Rundfunkmedien.§Weniger Berücksichtigung in der Öffentlichkeit finden hingegen die jüngst publik§gewordenen Erkenntnisse über Fischers Rolle beim Krieg der NATO gegen Jugoslawien,§den beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer einen ordinären Angriffskrieg 1 nennt und der mit offenkundigen Unwahrheiten 2 und§Lügen in unvorstellbarem Ausmaß 3 legitimiert worden zu sein scheint. Dieser§Sachverhalt steht in krassem Widerspruch zu den Gründen, die auch von Fischer§für den Krieg vorgebracht worden sind.§Interessant erscheint daher, sich mit Fischers Verhältnis zu zwei Phänomenen auseinanderzusetzen,§zu denen er in seinem Leben schon zwei sehr unterschiedliche§Auffassungen vertreten hat: (Staats-)Macht und Gewalt. Was bewog Fischer in§den 70er Jahren, die Staatsmacht zu bekämpfen und gegen den Staat gerichtete§Gewalt zumindest nicht prinzipiell zu verdammen, wie kam der Umschwung zustande,§der darin endete, daß Fischer als Außenminister staatliche Macht und Gewalt§gegen einen anderen Staat ausgeübt hat?§Der Begriff Gewalt wird hier verstanden als Zufügung körperlicher Schmerzen.§Ausübender von Gewalt kann daher theoretisch jeder Mensch sein, verantwortlich§für die Ausübung von Gewalt aber auch jemand, der ohne negative Konsequenzen§für sich selbst anderen die Ausübung von Gewalt gegen andere Menschen befehlen§kann.§Der Begriff Macht wird hier verstanden als Möglichkeit, Gewalt gegen andere§Menschen auszuüben oder zu befehlen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.§§1 Zit. nach: Von Konkret (Editorial), in: Konkret Nr. 3/2001, S. 4.§2 Hamburger Abendblatt, zit. nach: ebd.§3 Die Presse, zit. nach: ebd.
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