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Der Autor geht von der Feststellung aus, dass sich die gegenwärtige deutsche und polnische Strafpolitik hinsichtlich der jeweils bevorzugten Strafarten erheblich voneinander unterscheiden. Während die deutschen Gerichte die Geldstrafe bevorzugen, stellt die polnische Praxis die bedingten Freiheitsstrafen in den Vordergrund. Der Unterschied in der Anzahl der jeweils verhängten Strafen ist so beachtlich, dass man von zwei deutlich voneinander abweichenden Strafkulturen sprechen kann, und zwar von einer"pekuniären Strafkultur"in Deutschland und einer"Bewährungsstrafkultur"in Polen. Maciej Ma?olepszy beantwortet aus juristischer Perspektive die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass die beiden Nachbarstaaten, die doch eigentlich demselben kontinentalen Rechtskreis angehören, so unterschiedliche Strafkulturen entwickelt haben.§Dazu stellt er zunächst die Entwicklung der Geldstrafe und der bedingten Freiheitsstrafe im Rahmen des deutschen Strafgesetzbuches einerseits und der polnischen Strafrechtskodizes andererseits im Laufe der letzten einhundert Jahre dar. Diese Darstellung umfasst einen in die Einzelheiten gehenden Rechtsvergleich zwischen den beiden Strafkulturen mit ihren Vorschriften. Schließlich unternimmt Ma?olepszy den Versuch, die Ursachen für die festgestellten Unterschiede in der Entwicklung der untersuchten Strafarten in Deutschland und Polen zu benennen.§Dabei kommt er u. a. zu der Schlussfolgerung, dass die Bevorzugung der unterschiedlichen ambulanten Strafen in der Praxis beider Staaten sich jedenfalls nicht allein mit der voneinander abweichenden wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands und Polens erklären lässt. Die unterschiedliche Strafzumessungspraxis ist vielmehr unmittelbar auf die historische Entwicklung der Rechtsgrundlagen für die Geldstrafe und die bedingte Freiheitsstrafe zurückzuführen.
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