Einfuhrung flexibler Arbeitszeitmodelle / Nejlevnější knihy
Einfuhrung flexibler Arbeitszeitmodelle

Kód: 05298063

Einfuhrung flexibler Arbeitszeitmodelle

Autor Günter Neukamm

Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg (Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Personalwirtschaft, Prof. Dr. Fritz Scherer, Sp ... celý popis

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Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,3, Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg (Betriebswirtschaftslehre), Veranstaltung: Personalwirtschaft, Prof. Dr. Fritz Scherer, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:§In einem komplexen und sich ständig veränderndem Unternehmensumfeld sind flexible Arbeitszeitmodelle zunehmend gefragt. Einheitliche Regelungen zur Arbeitszeitpolitik wurden dabei nach und nach durch betriebsindividuelle Regelungen abgelöst (Göbel, 1995). Nach Hinrichs (1988) wechseln in der Geschichte der Arbeitszeitregulierung Phasen schubweiser Entwicklung mit Phasen der Stagnation. In der Bundesrepublik sei seit Mitte der achtziger Jahre infolge neuartiger Arbeitszeit Tarifabschlüsse eine erneute Schubphase" eingetreten, die durch eine Neudimensionierung des Arbeitszeitkonflikts über den rein quantitativen Aspekt' hinaus gekennzeichnet ist. Mit der Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden 1984 sind zugleich erstmals tarifvertragliche Rahmenregelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung geschaffen worden (Göbel,1995).§Die Arbeitgeber haben in den Tarifverhandlungen erstmals nicht nur den Ausgangszustand (40-Stunden-Woche) zu verteidigen versucht, sondern eigene Ziele verfolgt und erreicht, nämlich erweiterte betriebliche Spielräume für eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Das Zugeständnis zu diesen Zielen durch die Gewerkschaften führte erstmals zur tarifvertraglichen Aufweichung des Normalarbeitszeitstandards (Hinrichs, 1988).§Den Weg hin zu mehr Arbeitszeitflexibilisierung schildert Göbel (1995) wie folgt: Arbeitszeitverkürzung und -flexibilisierung seien zunächst nebeneinander einher gegangen. Die Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit seit 1984 wurde geprägt von den Vereinbarungen der Metall- und Druckindustrie, die jeweils im Dreijahresabstand 1984 und 1987 Verkürzungsschritte von 1,5 Stunden vereinbarten und sich 1990 darauf verständigten, über einen Stufenplan bis 1995 die 35-Stunden-Woche in ihren Wirtschaftsbereichen einzuführen. Diese Vorentscheidung habe den Grundsatzstreit in der Arbeitszeitfrage zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden entschärft und bei den Nachvollzugsverhandlungen" in vielen anderen westdeutschen Wirtschaftbereichen in den letzten Jahren eine deutliche Verlangsamung des Prozesses der Arbeitszeitverkürzung gebracht. In 21 Wirtschaftsbereichen habe seit 1991 die bisher gültige Wochenarbeitszeit unverändert fortgeschrieben werden können, einige Tarifbereiche (Entsorgungswirtschaft, Lederindustrie) hätten auch bereits vereinbarte Arbeitszeit-Verkürzungen verschoben. Parallel zur Wochenarbeitszeitverkürzung in den Tarifverträgen sei in den Jahren 1984 bis 1994 der Prozeß der Flexibilisierung der Arbeitszeit vorangeschritten. Ausgangspunkt seien die tarifpolitischen Weichenstellungen des Jahres 1984 gewesen. Die damals in der Metall-, Druck- und Holzindustrie getroffenen tariflichen Regelungen zur Flexibilisierung der neu vereinbarten wöchentlichen 38,5-Stunden-Woche für Vollzeitbeschäftigte seien ein Schritt in tarifpolitisches Neuland gewesen, denn dadurch wurde die Entkopplung der persönlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer von der Betriebsnutzungszeit möglich und den Betriebsparteien ein neues eigenverantwortlich zu gestaltendes Aufgabenfeld eröffnet.§Die Tarifverträge erlaubten erstmals eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über einen bestimmten Zeitraum (Flexibilisierung), darüber hinaus außerdem in der Metallindustrie die Vereinbarung einer differenzierten individuellen Wochenarbeitszeit zwischen 37 und 40 Stunden, die allerdings im Durchschnitt aller Vollzeitbeschäftigten des Betriebes die regelmäßige Wochenarbeitszeit des Tarifvertrages von 38,5 Stunden erreichen mußte (Differenzierung). Schließlich wurde die Möglichkeit eingeräumt, die bisherigen Anlagennutzungszeiten aufrech...

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