Die Metaphysik der Sitten / Nejlevnější knihy
Die Metaphysik der Sitten

Kód: 01545019

Die Metaphysik der Sitten

Autor Immanuel Kant, Wilhelm Weischedel

DIE METAPHYSIK DER SITTEN§§Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - Vorrede§§Tafel der Einteilung der Rechtslehre§§Einleitung in die Metaphysik der Sitten§I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüt ... celý popis

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DIE METAPHYSIK DER SITTEN§§Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - Vorrede§§Tafel der Einteilung der Rechtslehre§§Einleitung in die Metaphysik der Sitten§I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis)§§Einleitung in die Rechtslehre§§A. Was die Rechtslehre sei? /§B. Was ist Recht? /§C. Allgemeines Prinzip des Rechts /§D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden /§E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werden§§Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre§Vom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis)§Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der Rechte§Einteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt.§§I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt§§1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben§§1. /§2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft /§3. /§4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. /§5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. /§6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) /§7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung /§8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich /§9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben§§2. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres zu erwerben§§10. Allgemeines Prinzip der äußeren Erwerbung; 1. Abschnitt. Vom Sachenrecht (§11. Was ist ein Sachenrecht? /§12. Die erste Erwerbung einer Sache kann keine andere als die des Bodens sein /§13. Ein jeder Boden kann ursprünglich erworben werden, und der Grund der Möglichkeit dieser Erwerbung ist die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens überhaupt /§14. Der rechtliche Akt dieser Erwerbung ist Bemächtigung (occupatio) /§15. Nur in einer bürgerlichen Verfassung kann etwas peremtorisch, dagegen im Naturzustände zwar auch, aber nur provisorisch, erworben werden /§16. Exposition des Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens /§17. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung) / 2. Abschnitt. Vom persönlichen Recht.§§18-21 / 3. Abschnitt. Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht.§§22, 23 (1. Titel: Das Eherecht.§§24-27 / 2. Titel: Das Elternrecht.§§28, 29 / 3. Titel: Das Hausherren-Recht.§30; Dogmatische Einteilung aller erwerblichen Rechte aus Verträgen.§31; I. Was ist Geld?; II. Was ist ein Buch?) / Episodischer Abschnitt. Von der idealen Erwerbung eines äußeren Gegenstandes der Willkür (§32; I. Die Erwerbungsart durch Ersitzung.§33; II. Die Beerbung (acquisitio hereditatis).§34; III. Der Nachlaß eines guten Namens nach dem Tode (bona fama defuncti).§35)§§3. Hauptstück. Von der subjektiv-bedingten Erwerbung durch den Ausspruch einer öffentlichen Gerichtsbarkeit§§36 / A.§37. Von dem Schenkungsvertrag / B.§38. Vom Leihvertrag / C.§39. Von der Wiedererlangung (Rückbemächtigung) des Verlornen (vindicatio). / D.§40. Von der Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung (cautio iuratoria) / Übergang von dem Mein und Dein im Naturzustande zu dem im rechtlichen Zustande überhaupt.§§41, 42§§II. Teil. Das öffentliche Recht§1. Abschnitt. Das Staatsrecht.§§43-49 (Allgemeine Anmerkung. Von den rechtlichen Wirkungen aus der Natur des bürgerlichen Vereins. A-D / E. Vorn Straf-

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