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Die (Rechts-)Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft beeinflußt sowohl das nationale anwaltliche Berufsrecht als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit. Deutlich wird dies beim Recht der Zulassung. Zwei Richtungen sind auszumachen: Die Festlegungen der Diplomanerkennungsrichtlinie von 1989 und die Kriterien, die der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil "Vlassopoulou" für die Berücksichtigung von Diplomen aus einem anderen Mitgliedstaat "erfunden" hat. Die Arbeit analysiert diese Wege, arbeitet die Unterschiede heraus und fragt nach den Konsequenzen. Dabei werden die deutschen Zulasssungsregelungen daraufhin untersucht, ob sie mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Abschließend werden die Inländerdiskriminierung und die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Probleme der Anerkennung eines "transnationalen Verwaltungsakts" (hier die Erteilung oder Rücknahme eines Diploms in einem anderen Mitgliedstaat) erörtert. Die Arbeit zeigt, daß die deutschen Regelungen den europäischen Vorgaben noch nicht gerecht werden. Sie ist daher nicht nur für betroffene Anwälte, sondern auch für die Rechtsanwaltskammern und Justizverwaltungen von großem Interesse.
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