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Kann die Rezeption europäischen Rechts in der Türkei aus heutiger Sicht als geglückt angesehen werden? Diese Frage behandelte eine Tagung, deren Beiträge hier publiziert werden. Nach Anfängen, die in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichen, hat die Türkei mit der Gründung der Republik auf allen Rechtsgebieten europäische Gesetze übernommen. Eine Rezeption erschöpft sich jedoch nicht in der Übernahme von Rechtsnormen. Bis die Rechtskultur, bis das gelebte Recht in einem Land derartige neue Gesetze tatsächlich angenommen und verinnerlicht hat, ist es vielmehr ein langer Prozeß. Aus der Sicht von Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Familienrecht, Schuldrecht, Handelsrecht und Strafrecht wird hier eine Bilanz dieser Rezeption gezogen. Die Autoren beleuchten historische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Hintergründe und zeichnen auch Entwicklungen während der Zeit der Republik nach. Der Tagungsband ermöglicht aufgrund seiner Informationsfülle allen an der Türkei interessierten Lesern, vor allem Juristen, ein eigenes Urteil über das Verhältnis von türkischem und (west)europäischem Recht. Die Autoren sind türkische und deutsche Rechtswissenschaftler, die an Universitäten und Max-Planck-Instituten tätig sind.
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