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"Verbrechen dürfen sich nicht lohnen". Zu diesem Zweck können die Früchte der Tat nach dem StGB für verfallen erklärt und im Ermittlungsverfahren insbesondere auch zugunsten der Geschädigten vorläufig gesichert werden. Wenn aber d ... celý popis
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"Verbrechen dürfen sich nicht lohnen". Zu diesem Zweck können die Früchte der Tat nach dem StGB für verfallen erklärt und im Ermittlungsverfahren insbesondere auch zugunsten der Geschädigten vorläufig gesichert werden. Wenn aber der Täter zeitgleich in Insolvenz fällt, konkurrieren die Ziele der Vermögensabschöpfung mit den Belangen der Insolvenzordnung. Neben dem Aufzeigen der sich daraus ergebenden Spannungsfelder werden in der vorliegenden Arbeit vor allem pragmatische Lösungen angeboten, die beiden Seiten gerecht werden
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