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Seit dem IV. Laterankonzil 1215 verpflichtet ein allgemeingültiges Kirchengesetz jeden erwachsenen katholischen Christen mindestens einmal jährlich alle seine Sünden zu beichten. War dieses Gesetz eine Neuerung, oder sanktionierte es nur eine längst schon gültige Regel? Diese Frage wird seit langem unterschiedlich beantwortet. Der Autor ordnet den Beichtkanon des IV. Laterankonzils in die Geschichte des kirchlichen Bußinstituts seit dem frühen 12. Jahrhundert ein. Er berücksichtigt dabei neben theologie-, liturgie- und dogmengeschichtlichen Sachverhalten auch rechts-und sozialgeschichtliche Fragestellungen. Er stellt das fragliche Gesetz in Zusammenhang mit einem übergreifenden Transformationsprozeß, der sich an der Bußpraxis und -theorie in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vollzog. Er geht auch der Frage nach, welche Querverbindungen zwischen dem gleichzeitigen Kampf der katholischen Kirche gegen Katharer und Waldenser und der Einführung der kategorischen Beichtpflicht bestanden haben. Schließlich wird an einem prominenten Quellenstück gezeigt, wie sich das kirchliche Bußinstitut unter der Herrschaft der Beichtpflicht bzw. der Faktoren, die diese sinnvoll und möglich machten, gestaltet hat. Damit wird das Thema bis in die Geschichte der Reformation hinein verfolgt - die sich an einem Streit um die Buße entzündete.
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