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Kunst und Recht gelten im allgemeinen als getrennte Sphären. Der ausübende Künstler, insbesondere der an einem - häufig unter staatlicher Regie betriebenen - Opern- oder Sinfonieorchester beschäftigte Musiker steht aber wie jeder ... celý popis
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Kunst und Recht gelten im allgemeinen als getrennte Sphären. Der ausübende Künstler, insbesondere der an einem - häufig unter staatlicher Regie betriebenen - Opern- oder Sinfonieorchester beschäftigte Musiker steht aber wie jeder andere Berufstätige in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis. Bühnenrechtliche Besonderheiten, wie sich den üblichen Vorgaben entziehende Tarifverträge oder spezifische Bühnenbräuche, führen immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Das gilt auch für die in Orchestern bestehenden Mitbestimmungsgremien (z.B. Orchestervorstand, künstlerischer Beirat), die in der Arbeitswelt nahezu einmalig sind und sich nicht ohne weiteres mit betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Normen in Einklang bringen lassen. Der Verfasser untersucht die Materie ausgehend von der grundgesetzlichen Kunstfreiheit. Er klärt dabei das rechtliche Verhältnis der verschiedenen Mitbestimmungsgremien zueinander und grenzt deren jeweiligen Kompetenzen ab. Das Werk, das sich dabei auch als ein substantieller Beitrag zur Grundrechtskonkretisierung erweist, richtet sich an Arbeits- und Bühnenrechtler ebenso wie an Vertreter von Gewerkschaften und künstlerischen Interessenverbänden. Der Verfasser ist nach einem Studium der Musik und Rechtswissenschaft als Arbeitsrichter tätig.
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