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Seit Anfang der 80er Jahre ist in Deutschland - ebenso wie in anderen Staaten Westeuropas - eine zunehmende Flexibilisierung von Beschäftigungsformen zu verzeichnen. Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Diskussion stehen daher verstärkt auch die Formen der neuen oder abhängigen Selbständigkeit, wie das Franchising. Von besonderem praktischen Interesse ist dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Franchisenehmer arbeitsrechtlich als selbständige Unternehmer bezeichnet werden können. Ausgehend von den Fragestellungen - In welchem Verhältnis stehen Franchisegeber, Franchisenehmer und Kunden zueinander? - Wie weit darf die Einbindung der Franchisenehmer in das System der Franchisegeber gehen, ohne daß die Franchisenehmer ihre Stellung als Selbständige aufgeben müssen? gewinnt der Verfasser überzeugende und in der Praxis handhabbare Abgrenzungskriterien zwischen selbständigen Franchisenehmern und scheinselbständigen Arbeitnehmern, die über eine einzelfallbezogene Betrachtung hinausgehen. Das Werk bietet damit eine fundierte Hilfe für - Rechtsanwälte und Richter bei rechtlichen Auseinandersetzungen - Franchiseunternehmen bei einer Anpassung ihrer Franchiseverträge sowie - Arbeitsrechtler und Rechtspolitiker. Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Oldenburg.
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