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Die auswärtige Kulturverwaltung der frühen Bundesrepublik ist gekennzeichnet durch ein komplexes Geflecht politischer Interessen und verfassungsrechtlicher Kompetenzen. Matthias Bode zeichnet die veränderten gesellschaftspolitischen Erwartungen - von der sog. Deutschtumspflege im Ausland Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur zwischenstaatlichen Gesellschaftspolitik Ende der 1970er Jahre - nach und stellt deren Einfluss auf das Verfassungsrecht dar. Dabei lässt die Analyse von Genese und Wirkungsweise der Kulturabkommen mit fremden Staaten sowie der zwischen Bund und Ländern sorgfältig ausgehandelten Verfahrensregelungen , etwa der Lindauer Vereinbarung oder der Kramer-Heubl-Absprache, Rückschlüsse auf das Konzept der "Rechtsnorm" und die traditionelle Rechtsquellenlehre zu. Eine verfassungsrechtliche Kategorisierung dieser Phänomene erweist sich für ihr Verständnis als unzureichend; vielmehr ist die stärkere Einbeziehung rechtssoziologischer Perspektiven erforderlich.
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