Kód: 12619882
Das Erklärungsrecht von Angeklagtem und Verteidiger gemäß § 257 StPO ist in den letzten Jahren durch die 'Widerspruchslösung' des BGH (Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels bzw. der aufgrund der Verletzung der Beleh ... celý popis
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Das Erklärungsrecht von Angeklagtem und Verteidiger gemäß § 257 StPO ist in den letzten Jahren durch die 'Widerspruchslösung' des BGH (Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels bzw. der aufgrund der Verletzung der Belehrungspflicht zustandegekommenen Aussage des Beschuldigten/Angeklagten) in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Ausübung des Erklärungsrechts gemäß § 257 StPO außerhalb der 'Widerspruchslösung' des BGH ist gleichwohl in der Prozesspraxis (noch) nicht gebräuchlich. Dazu besteht indes kein Grund: Das Erklärungsrecht des § 257 StPO ermöglicht die signifikante, pointierte Kommentierung der Beweiserhebung, dient damit sowohl der Durchsetzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten und der Verteidigung ('fair-trial-Gedanke') als auch der Herausarbeitung materieller Wahrheit (als Prozessmaxime des Gerichts). Neben Verteidigererklärungen im Vorfeld oder einem 'Opening Statement' zu Beginn des Verfahrens ist das Gebrauchmachen von § 257 II StPO ein wirksames Mittel der Verteidigung, die Probleme des Falles zu veranschaulichen.
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