Abwehrmassnahmen gegen feindliche UEbernahmen im Lichte des Neutralitatsgebots / Nejlevnější knihy
Abwehrmassnahmen gegen feindliche UEbernahmen im Lichte des Neutralitatsgebots

Kód: 01613449

Abwehrmassnahmen gegen feindliche UEbernahmen im Lichte des Neutralitatsgebots

Autor Georg Tuppa

Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Sehr gut, Universität Wien, 141 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange Zeit wurden fei ... celý popis

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Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Sehr gut, Universität Wien, 141 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange Zeit wurden feindliche Übernahmen als ein Phänomen der amerikanischen Wirtschaft betrachtet, das dort bis Mitte der achtziger Jahre einer starken Entwicklung unterlag. Gerade die Übernahmeschlachten, die sich im Zuge dieser Übernahmen entwickeln, und bei denen riesige Finanzsummen geboten werden, haben auch das Interesse der wirtschaftlich interessierten Öffentlichkeit geweckt. Die Relevanz der feindlichen Übernahmen für Österreich wurde lange Zeit unterschätzt, zumal die österreichische Wirtschaft bis vor kurzem von Publikumsgesellschaften ohne nennenswerten Streubesitz und Mehrheitsaktionären geprägt war. In den Mittelpunkt des Interesses trat die Thematik der feindlichen Übernahmen mit dem Erwerb eines Mehrheitspakets an der Veitscher Magnesit AG durch die Montana AG und im Speziellen durch die Übernahme der Creditanstalt durch die Bank Austria. Insbesondere die politischen Auseinandersetzungen, die diese Bankenehe begleiteten, zeigten, dass auch in Österreich eine gesetzliche Klärung dieser Problematik nötig war. Die spezialgesetzliche Regelung erfolgte durch das ÜbG, das am 1. Jänner 1999 in Kraft trat. Dabei orientierte sich der Gesetzgeber an dem Vorschlag für eine 13. Richtlinie der EU und weiteren europäischen Vorbildregelungen, nämlich dem deutschen Übernahmekodex, dem schweizerischen BEHG und dem englischen City Code on Takeovers and Mergers.

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