Kód: 15469511
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten insbesondere auch im Bereich von Kindertageseinrichtungen und ... celý popis
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Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zahlreiche Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen oder auszulegen. Diese Verpflichtungen gelten insbesondere auch im Bereich von Kindertageseinrichtungen und ergeben sich z. B. aus Paragraph 12 Abs. 5 AGG, Paragraph 16 Abs. ArbZG und Paragraph 18 MuSchG. Wenn diese Aushangpflicht verletzt wird, ist i.d.R. ein Ordnungsgeld angedroht. Die schulhafte Verletzung dieser Pflicht kann außerdem eine zum Schadenersatz verpflichtende Fürsorgepflicht darstellen. Um Sie davor zu schützen, enthält die vorliegende Broschüre alle für Ihre Kindertageseinrichtung relevanten Vorschriften zum Aushängen.
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