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Am 1. Oktober 2004 jährte sich die Eröffnung des Reichsgerichts in Leipzig zum 125. Male. Aus diesem Anlaß veranstaltete die Juristenfakultät der Universität Leipzig im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude - in dem heute das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz hat - ein Festkolloquium, das an Gründung, Stellung, Rechtsprechung und Personen des Reichsgerichts erinnerte. Die Veranstaltung versammelte zahlreiche Vertreter der gesamt- wie der bundesstaatlichen Gerichtsbarkeit und der Rechtswissenschaft. Der vorliegende Band beinhaltet alle bei diesem Festkolloquium gehaltenen Grußworte und Vorträge, erweitert um einen Aufsatz von Hans Hermann Seiler. Gegenstand sind Geschichte, Organisation, Arbeitsweise und Rechtsprechungdes Reichsgerichts:Nach einem Überblick über das Reichsgericht als Höchstgericht im Wandel der Zeiten folgt eine Untersuchung zum Verhältnis zwischen Gericht und Leipziger Universität. Anschließend werden zwei Reichsgerichtspräsidenten lebens- und werkgeschichtlich porträtiert. Es folgen Beiträge zur Rechtsprechung des Reichsgerichts: zum römischen und zum französischen Recht (insbesondere vor Inkrafttreten des BGB) und zum österreichischen ABGB (in der Zeit des Dritten Reiches). Zwei besondere Gebiete des deutschen Zivilrechts (das Familienrecht in der Zeit des Dritten Reiches und das Recht der Grunddienstbarkeiten) sind Gegenstand genauerer dogmengeschichtlicher Untersuchung, bevor schließlich das Reichsgericht in seiner Funktion als Reichsarbeitsgericht dargestellt und ein Sonderfall seiner Rechtsprechung auf dem Gebiet des Strafrechts (die Kriegsverbrecherprozesse nach dem Ersten Weltkrieg) erörtert wird.Die vorliegende Auswahl kann freilich über die Einzelergebnisse hinaus nicht mehr sein als der Entwurf einer methodischen Landkarte zur künftigen Auseinandersetzung mit der Geschichte des Reichsgerichts und seiner Rechtsprechung. Von der Bündelung der Forschungsbereiche sollen aber Impulse für weitere Vertiefungen ausgehen. Ansätze hierfür bietet das Reichsgericht immer noch zuhauf.
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